ICH ÜBERSETZE SO GUT WIE ALLE AMTLICHE DOKUMENTE
SIE BENÖTIGEN BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN BEI BEHÖRDEN, ÄMTER, GERICHTE IM INLAND UND AUSLAND?
im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.